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Generalsanierung der Lindenschule Schwandorf (2020)

Aufgabenstellung ist die Generalsanierung der Lindenschule Schwandorf
und die Erweiterung des Kinderhorts von 2 auf 3 Gruppen

Baubeginn: September 2017
Fertigstellung: August: 2020

Um einen zeitgemäßen und den aktuellen Anforderungen entsprechenden Bauzustand zu erreichen sind im Grobüberblick folgende Maßnahmen notwendig:
– Generalsanierung aller Raumlichkeiten des Bestands
– im geringen Umfang Umbauarbeiten im Bestand; wie z.B. Einbau von neuen Treppenanlagen; eines Aufzugs usw.
– Ersatzneu- und Erweiterungsbau anstelle Bauteil C
– Generalsanierung der Turnhalle
– Erneuerung der kompletten Freiflächen
Besondere Themenfelder sind außerdem
– die Aktualisierung des Raumprogramms nach den Vorgaben der Regierung der Oberpfalz (fehlende Raumtypen, wie z.B. Mehrzweckraum, Musiksaal etc.)
– die Lösung von strukturellen Problemen in der Raumaufteilung
(ungünstige Lage des Lehrer- und Verwaltungsbereichs
– Herstellen barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zu allen Bereichen für Menschen mit Behinderung
– Diverse Brandschutzmaßnahmen
– Erneuerung der haustechnischen und sanitären Anlagen
– Beseitigung von Bauschäden (Durchfeuchtungen mit Schimmelbildung im UG des Bestands)
– Herstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dämmstandards

Es ist geplant, das erdgeschossige Verbindungsbauteil C abzubrechen
und durch einen zweigeschossigen Neubau zu ersetzen.
Dieser würde im EG die neue Pausenhalle mit vorgeschaltetem Windfang und angedocktem Mehrzweckraum und im OG den Lehrer- und Verwaltungsbereich enthalten.
Jetzt zentral gelegen und leicht auffindbar.
Im BT B würde die Bestandstreppe entfernt und durch eine neue Treppe mit Aufzug in einem abgeschlossenem Treppenhaus ersetzt.
Ein separater Zugang ins Freie ermöglicht, dass die Pausenhalle jetzt nicht mehr als Fluchtweg benötigt wird und dort Bestuhlungen, Dekorationen etc. möglich sind.
Im restlichen Schulhaus werden die konstruktiven Eingriffe auf das notwendigeste Maß reduziert.
Es wird nur wenige Wandabbrüche geben, da die vorhandenen Raumstrukturen,  insbesondere der Klassenzimmer 
weitestgehend aufgenommen werden sollen.
Lediglich die Zugänge zu den Klassenzimmern werden behindertengerecht nach DIN 18040 ausgeführt.

Die restliche Aufteilung der Räumlichkeiten und die zusätzlich geplante Erweiterung des Kinderhorts kann den beigefügten Planungsunterlagen bzw. dem separaten Förderantrag zum Kinderhort entnommen werden.

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